Das Künstlersozialversicherungsgesetz besteht seit 1983 und ist Grundlage der sozialen Absicherung von selbständigen Künstlern und Publizisten.
Auch selbständige Designer, Web-Designer und Grafiker gelten als Künstler und damit besteht auch für sie Abgabenpflicht.
Künstler und Publizisten müssen nur die Hälfte des vorgeschriebenen Beitrages selbst zahlen, die andere Hälfte wird durch einen Bundeszuschuss und der Abgabe der Unternehmen finanziert.

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Wir werden hier in regelmäßigen Abständen Artikel zu interessanten Themen für Unternehmer und Unternehmerinnen in der Welt des Internets veröffentlichen.

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